Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart
werden.
(2) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als
angenommen. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.

Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zu-
sendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem
Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusende.
(2) Ist die bestellte Ware nicht verfügbar oder haben sich die Preise gegenüber
den Angaben in den Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder

sonstigen Veröffentlichungen geändert, erhält der Besteller binnen 3 Werktagen
eine Mitteilung. Die Bestellung ist dann nicht angenommen.
(3) Wir behalten uns an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor.


§3 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Ist der Vertrag mit dem Kunden als Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, Fax, E-Mail)
abgeschlossen, kann der Kunde die auf Abschluss des Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen in Schriftform widerrufen. Der Widerruf
muss keine Begründung enthalten. der Widerruf kann auch durch Rücksendung
der Kaufsache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Kaufsache.
Die Widerrufserklärung  ist schriftlich bzw. die Rücksendung ist zu richten an:
Reitsport Schönfeld, Olper Straße 134, 51491 Overath

Telefax: 02204/305 228

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns

insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie
sie etwa in einem Ladenlokal möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im
Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache
nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Gefahr und unsere Kosten.
Senden Sie die Ware im Original Karton und frankiert zurück. Nach Retouren-
eingang werden die Portokosten dem Kunden zurück erstattet. Beträgt der
Bestellwert bis zu € 40, so erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Kunden, es
sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
Nicht versandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen,
1. .., zur Lieferung von Ware, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
2. welche in Form von Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB geschlossen
werden.


§4 Preise und Bezahlung
(1) Preise ohne zusätzliche Angaben verstehen sich als Preis der Ware
einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kosten für die Abwicklung des
Vertrages, insbesondere Kosten der Versendung, einer besonderen Verpackung
oder der Nachnahme werden zusätzlich berechnet.
(2) Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs-
datum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die
Folgen des Zahlungsverzugs.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegen-
ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§5 Lieferung
(1) Die Einhaltung meiner Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Gerate wir in
Lieferverzug und setzt der Kunde uns eine Nachfrist, muss diese zumindest 2
Wochen betragen.
(2) Gerate wir in Lieferverzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter
Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Wir behalten uns vor, die Lieferungen und Leistungen gegenüber den in
Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen
Veröffentlichungen beschriebenen Angaben zu ändern, soweit dies für den
Kunden zumutbar ist. Das gilt insbesondere für einen Modellwechsel, das
Aussehen, Maße und Gewichte, die Verwendbarkeit und die Leistungsdaten.
Zugesicherte Eigenschaften bleiben unberührt. Allgemeine Produkt-
beschreibungen im vorgeschriebenen Sinne in Prospekten usw. sind keine
zugesicherten Eigenschaften.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.

§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Vertrag vor. In einer Zurücknahme sowie in einer Pfändung
von Vorbehaltssachen, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Im kfm. Verkehr behalte wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis
zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo,
soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen buchen
(Kontokorrent-Vorbehalt).
(3) Der Kunde ist im kaufmännischen Verkehr berechtigt, den Liefergegenstand
im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt mir uns jedoch bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehr-
wertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder
Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne
oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung ist der Kunde auch noch nach deren Abtretung ermächtigt.
(4) Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt;
jedoch verpflichte wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann kann ich verlangen, dass der
Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§7 Gewährleistung
(1) Die Mängelrechte des Kunden setzen die ordnungsgemäße Untersuchung
und Rüge voraus. Offensichtliche Mängel sind binnen 2 Wochen ab Ablieferung
schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
Ist der Mangel nicht sofort erkennbar, so läuft die Frist ab dem Tag, an dem der
Mangel entdeckt wurde. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rüge-
pflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
(2) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl
zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der
Beseitigung des Mangel sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängel-
beseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese nicht dadurch entstanden
sind, dass die Kaufsache an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht
wurde. Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde uns die
entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
(3) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der
Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen.
(4) Verletzen wir schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht, so haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in diesem Fall auf den vorher-
sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Schaden-
sersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit kein Vorsatz
vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
begrenzt.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung ausge-
schlossen.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache.
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(9) Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde den entsprechenden Artikel mit einer
möglichst genauen Fehlerbeschreibung, einer Kopie der Rechnung und in der
Originalverpackung an uns zu übermitteln. Die Originalverpackung darf nicht als
Versandverpackung verwendet werden. Ohne diese Mitwirkung kann sich eine
Mängelsuche und die ihr folgende Nachbesserung deutlich verzögern. Die
Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben, auch bei Nichteinhaltung dieser
Klausel, erhalten.
(10) Bei Verdacht auf Transportschäden oder auf fehlende Ware, ist die Versand-
verpackung zur Ansicht durch einen Gutachter aufzubewahren.
(11) Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Die Haftung für arglistige Täuschung und das Fehlen einer zugesicherten Eigen-
schaft bleibt unberührt.

§ 8 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung, als in § 7 vorgesehen, ist, ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des Anspruches, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz
von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Kunde anstelle eines
Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens-
ersatzhaftung meiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.


§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem
Vertragsverhältnis ergehenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sonder-
vermögen ist, Bergisch Gladbach. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist, soweit nichts anderes
vereinbart ist, Overath.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von
UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


Abwicklung einer Reklamation
Bei Reklamation, nur komplette Ware einschicken. Schicken Sie Ihre
Reklamation immer KOMPLETT ein - das heißt mit allen Teilen, die Sie von 
uns bei der Lieferung auch erhalten haben. Grundsätzlich die Ware, sofern
mitgeliefert, im ORIGINAL KARTON und frankiert. Die Porto Kosten werden
dem Käufer nach Retoureneingang zurück erstattet.

Wenn Sie die Ware unvollständig einschicken, kann eine Bearbeitung nicht
garantiert werden.